Anhängerkupplungen, die über eine EG-Prüfnummer verfügen, sind bereits nach europäischer Norm geprüft. Sie entsprechen den EG -
Richtlinien, sind typ-geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen. Es ist nicht nötig die AHK nach dem Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abnehmen zu lassen oder in die
Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.